Ein weiterer feiner Unterschied betrifft die Versionshistorie.
Bei der Betrachtung von PostRevisor wird die Bearbeitungshistorie separat über PostRevision gespeichert. Daher schlage ich nicht vor, dass eine Berechtigung zum Löschen eigener Inhalte zwangsläufig auch Revisionseinträge endgültig löschen oder die Nachvollziehbarkeit einschränken sollte.
Die von mir vorgestellte Berechtigung bezieht sich vielmehr auf die Sichtbarkeit für normale Nutzer: Kann der Autor seinen eigenen Beitrag/das eigene Thema zurückziehen? Bleibt der Platzhalter für gelöschte Beiträge erhalten? Können normale Nutzer frühere Bearbeitungsinhalte einsehen? Und behalten Mitarbeiter/Moderatoren den für sie angemessenen Prüfungs- und Moderationszugriff (z. B. über „N VERSTECKTE ANTWORT ANZEIGEN")?
Es geht mir also nicht um folgende Unterscheidung:
- „Nutzer alle Spuren aus der Datenbank löschen lassen"
sondern vielmehr um:
- „Nutzern mehr Kontrolle über ihren eigenen sichtbaren Inhalt/Fußabdruck geben"
- ohne ihnen gleichzeitig globale Befugnisse zu erteilen, Inhalte anderer Nutzer zu löschen oder gelöschte Inhalte allgemein einzusehen.