Warum wird die Option 'Konto löschen' nicht allen Nutzern jederzeit automatisch angeboten?

DSGVO taucht bei diesem Thema immer wieder auf

Ich meine, es mag einen Grund dafür geben, auch wenn manche Leute es vielleicht nicht sehen wollen.

An dieser Stelle sprechen wir über die DSGVO. Formell ist die DSGVO Teil des Völkerrechts, nicht der nationalen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten. Sie erstreckt sich auf den Nutzer, wo die DSGVO für ihn gilt, z. B. Deutsche auf Plattformen. Dazu konsultieren Sie Artikel 1-3 DSGVO, also den räumlichen Geltungsbereich, den sachlichen Geltungsbereich. Ihr „privates Board“ würde durch Art. 2 Abs. 2 DSGVO geregelt (siehe gdpr-info[.]eu/art-[n]-gdpr)

Art. 1 DSGVO macht die Absicht noch deutlicher:

(1) Diese Verordnung regelt die Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Vorschriften über die freie Bewegung personenbezogener Daten.
(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
(3) Die freie Bewegung personenbezogener Daten innerhalb der Union darf aus Gründen, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, weder eingeschränkt noch verboten werden.

DSGVO schützt mich vor CDCK […] DSGVO kümmert sich nicht darum, was ich hier geschrieben habe

Jetzt haben Sie die Chance, es sich noch einmal zu überlegen.

Andere nationale und zwischenstaatliche Gesetzgebung:
Wenn Sie sich den California Consumer Privacy Act (CCPA) ansehen, gibt es eine Reihe von Ausnahmen usw. Aber sie haben dafür gesorgt, dass sie so nah wie möglich an der DSGVO bleiben. Aber das ist „nur“ Landesgesetzgebung.

Sie sollten sich den EU-US Data Privacy Framework ansehen, der als Nachfolger des vor langer Zeit für ungültig erklärten EU Privacy Shield neu aufgelegt wurde. Er bezieht sich ausdrücklich auf die Grundlage der VERORDNUNG (EU) 2016/679 (S. 1 in (1)). Bitte schauen Sie auf Seite 6 unter 2.2.3 (20) und (22), hier haben wir es wieder, das Wahlprinzip, neben den zuvor dargelegten Prinzipien der Notwendigkeit, Zweckbindung und begrenzten Aufbewahrungsfrist.

Nein.

Obwohl ich den Hintergrund Ihrer Argumentation nicht kenne, möchte ich widersprechen, da die Dokumente, die ich gelesen und verlinkt habe, das Gegenteil anzeigen.

Viele Grüße

/E: Ich musste meine anderen Links entfernen, weil „neue Mitglieder nur zweimal pro Beitrag verlinken können“. Warum auch immer…
/E1: Jetzt darf ich gar nichts mehr posten^^

Wenn jemand sehen möchte, dass ich sogar das EU-US Data Privacy Framework richtig lese, schauen Sie bitte hier katten[.]com/key-principles-and-considerations-for-participation-in-the-eu-us-data-privacy-framework

Für den CCPA konsultieren Sie bitte oag.ca[.]gov/privacy/ccp

Nachdem ich alle Gesetze noch einmal gelesen habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass meine Argumentation wahrscheinlich richtig ist. Ich könnte immer noch falsch liegen, bitte widerlegen Sie meine zentralen Punkte. Zum Beispiel, indem Sie auf Rechtsprechung hinweisen, die dagegen verstößt, oder auf Teile der entsprechenden Gesetze, die meiner Einschätzung widersprechen.

Wir sind auf Discourse, also können wir das diskutieren, glaube ich. Hoffentlich können wir alle unser Verständnis der Gesetze, die uns schützen, verbessern und somit Discourse noch besser machen. Eine nette Diskussionsplattform sollte gesetzeskonformer sein und unsere Privatsphäre noch besser schützen.