Ich habe Tausende von Beiträgen auf einer Discourse-Plattform eingereicht (in den letzten 3 Jahren).
Nur etwa ein Dutzend davon sind Anleitungen (Tutorials) und einige sind (Java-basierte) Erweiterungen. Letztere (d. h. Anleitungen und Erweiterungen) haben natürlich das notwendige Schöpfungsniveau, um im Sinne des deutschen und europäischen Urheberrechts als Schöpfung zu gelten (z. B. gemäß § 2 Absatz 2 UrhG in Deutschland, siehe hier).
Ich möchte diese Anleitungen und Erweiterungen nun aus guten Gründen von der Plattform (Forum) gelöscht haben. Deutsche Gerichte haben bereits entschieden, dass dieses Recht auch dann besteht, wenn dies nicht in den Discourse-(Forum-)Richtlinien vorgesehen ist.
(Siehe z. B. hier: Foren und Blogs: Haben Nutzer einen Anspruch auf Löschung von alten Foren-Beiträgen?)
Dies sollte auch international gelten. Wie kann (sollte) man dieses Recht geltend machen?
(Vielleicht hat jemand andere Informationen oder sogar relevante Urteile, die etwas anderes besagen?)
Die Standardbedingungen sind hier langatmig, scheinen aber klar zu sein:
Inhalte, die Sie im Forum einreichen, gehören Ihnen, und Sie entscheiden, welche Erlaubnis Sie anderen dafür erteilen. Sie erteilen dem Unternehmen jedoch mindestens die Lizenz, die von Ihnen im Forum eingereichten Inhalte anderen Nutzern des Forums zur Verfügung zu stellen. Diese spezielle Lizenz erlaubt dem Unternehmen, von Ihnen im Forum eingereichte Inhalte zu kopieren, zu veröffentlichen und zu analysieren.
Vielleicht war die Frage ein wenig zu unpräzise:
Haben schon mal jemand solche Löschungsansprüche geltend gemacht und durchgesetzt? Oder spricht aus rechtlicher Sicht etwas dagegen?
Ja, aber das heißt nicht, dass dieses Verfügungsrecht / Verwertungsrecht dauerhaft bestehen bleibt.
Das exklusive Eigentums- und Verfügungsrecht über meine Schöpfungen habe ich (als Urheber / Autor des Werkes) allein. Ich sollte es daher ausüben können (mit der Aufforderung zur Löschung der betreffenden Inhalte), solange meine Schöpfungen Schöpfungen sind, die die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen (also Schöpfungen im Sinne des Urheberrechts sind).
(Das ist zumindest der aktuelle Rechtsstand (in Deutschland). Da das Urheberrecht aber weltweit weitgehend harmonisiert wurde, dürfte es allgemein gelten.)
Du hast gerade das Verlagswesen in Deutschland gesprengt
Du solltest etwas sagen wie „es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung, bei der ich zugestimmt habe, einige meiner Rechte abzugeben“.
Es bedeutet auch nicht, dass die Lizenz vorübergehend ist und nachträglich entzogen werden kann.
Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass die Lizenz dauerhaft für alles gilt, was Sie posten, unabhängig davon, ob es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt oder nicht.
Deshalb müssen Sie einen Anwalt für Urheberrecht konsultieren!
Es mag sein, dass Sie Recht haben, aber ich glaube nicht, dass dieser spezielle Fall Ihnen sehr hilft. Das Gericht wies die Klage des Klägers ab, dass seine Beiträge gelöscht werden müssten. Wir können vermuten, dass das Gericht einen anderen Ansatz gewählt hätte, wenn er Beweise dafür vorgelegt hätte, dass seine Beiträge urheberrechtlich geschützte Werke sind. Aber auf jeden Fall musste das Gericht keine Klausel wie diejenige interpretieren, die wir hier betrachten, bei der der Benutzer dem Forum die Erlaubnis erteilt, seine Beiträge zu veröffentlichen.
Anscheinend sehen deutsche Gerichte das anders, siehe z.B. hier:
Übersetzung: „Wenn substantiiert dargelegt wird, dass die Beiträge urheberrechtlich geschützte Werke/Schöpfungen sind oder dass die Beiträge personenbezogene Daten enthalten, dann sagen die Richter des Amtsgerichts Ratingen, dass ein Löschungsanspruch aus dem Urheberrecht und dem Datenschutzrecht besteht (trotz fehlender Löschungsregelung in den Forenbestimmungen). Andernfalls ist der Forenbetreiber nicht verpflichtet, die Beiträge zu löschen.“
Dieser Link scheint zu einem Kommentar zu dem Fall zu führen und nicht zu dem Fall selbst.
Ich glaube nicht, dass der Fall selbst entschieden hat, dass „Sie ein Recht auf Löschung nach Urheberrecht und Datenschutzrecht haben (trotz des Fehlens eines Rechts auf Löschung in den Nutzungsbedingungen des Forums)“. Das ist keine völlig unvernünftige Schlussfolgerung, aber es ist nicht zu 100 % klar, wie dieses Gericht entschieden hätte, wenn es Beweise dafür gegeben hätte, dass die Beiträge urheberrechtlich geschützte Werke sind, und wenn es eine Klausel gegeben hätte, die dem Forum die Erlaubnis zur Veröffentlichung dieser Beiträge erteilt.
Es scheint sich auch um ein Gericht am unteren Ende der Nahrungskette zu handeln, dessen Urteile interessant, aber keine bindende, maßgebliche Rechtsaussage sind (aber bitte korrigieren Sie mich, wenn das falsch ist). Es wäre gut zu wissen, ob es einen relevanteren Fall von einem höheren Gericht gibt.
Ich bin mir nicht sicher, ob mein Instinkt richtig ist. Sie könnten durchaus Recht haben: Das Recht auf Entfernung personenbezogener Daten scheint jede vorherige Erlaubnis zu übertrumpfen, und vielleicht kann der Urheberrechtsinhaber ebenso rückwirkend die Erlaubnis zur Veröffentlichung seiner Werke widerrufen, wenn kein Wort wie „unumstößlich“ vorkommt.
Ich bin neugierig, was die “guten Gründe” sind, warum Sie diese Beiträge gelöscht haben möchten?
Ich glaube nicht, dass die Zusammenfassung in diesem Blogbeitrag korrekt ist. Das Urteil besagt etwas wie: “und der Kläger behauptete, er habe ein Urheberrecht, aber er habe es in keiner Weise substantiiert, daher gehen wir gar nicht erst auf dieses Kaninchenloch ein”.
Und dann fasst der Blogbeitrag dies als “Wenn substanziiert wird, dass die Beiträge urheberrechtlich geschützte Sprachwerke sind (…), so sind die Richter des Amtsgerichts Ratingen der Ansicht, dass ein Löschungsanspruch nach dem Urheberrecht (…) besteht” zusammen, was meiner Meinung nach eine falsche Schlussfolgerung ist.
Ich habe diese Dokumente durchgelesen und glaube, dass die korrekte Zusammenfassung lautet (kopierte Teile aus Google Translate, da ich Deutsch lesen kann, aber die meisten hier nicht):
Die Veröffentlichung erfolgte auch freiwillig durch den Kläger in Kenntnis der Forenregeln, in denen ein Löschungsanspruch unbestritten verweigert wird.
(…)
Rechtliche Grundlagen für den geltend gemachten Löschungsanspruch sind ebenfalls nicht ersichtlich.
(…)
Insbesondere ist der Kläger nach urheberrechtlichen Bestimmungen nicht zu Löschungsansprüchen berechtigt.
(…)
Der Kläger hat nicht substantiiert, dass seine Forenbeiträge ein urheberrechtlich schützenswertes Werk sind.
Angesichts dessen war es die Verantwortung des Klägers, detaillierte Angaben zum Inhalt aller zu löschenden Forenbeiträge zu machen und die Umstände darzulegen, aufgrund derer die einzelnen Beiträge des Klägers urheberrechtlich geschützte Werke sind. Der Kläger hat jedoch nichts über den Inhalt seiner Beiträge eingereicht.
Und dann
Beachten Sie, dass Urheberrechtsgesetze von Land zu Land sehr unterschiedlich sind. In Europa gibt es zum Beispiel kein “Fair Use”.
Das bedeutet, dass Sie deutsche Rechtsprechung nicht einfach auf andere Länder übertragen können.
Das würde dann ja implizieren, dass ich als Inhaber der Schöpfung, Inhaber der Verwertungsrechte und Inhaber der Verbreitungsrechte, alle Rechte (zumindest die letzten beiden) endgültig und unwiderruflich an den Plattformbetreiber (Forum) abgetreten habe. Ich könnte meine Schöpfung natürlich woanders veröffentlichen, aber der Forenbetreiber kann jederzeit über meine Schöpfung verfügen (auch monetär nutzen).
Wenn ich nun – aus welchen Gründen auch immer – zu dem Schluss komme, dass meine (geistige) Schöpfung schädlich für die Menschheit ist (rein hypothetisch), dann habe ich keine Möglichkeit mehr, diese vom Markt zu nehmen oder zumindest die weitere Verbreitung zu verhindern. Kann und darf das so sein? Ich finde nicht!
Das sind interessante Fragen, aber nicht alle ganz relevant. Sie brauchen lediglich Rechtsberatung darüber, ob Sie die Erlaubnis, die Sie dem Forum erteilt haben, Ihre Beiträge zu veröffentlichen, widerrufen können. Sie hätten möglicherweise einen begründeten Fall. Es wäre gut, von der Rechtsberatung und dem Ergebnis zu hören und vielleicht sogar das Urteil des Gerichts zu lesen, wenn es so weit kommt!
Ja, natürlich, aber ich dachte, mein Fall wäre nicht so ungewöhnlich, wie er jetzt erscheint. Daher ging ich davon aus, dass ähnliche Fälle und Präzedenzfälle bereits existieren.
Nein, das impliziert es nicht. Sie haben dem Forenbetreiber höchstwahrscheinlich eine Lizenz zur Nutzung eingeräumt.
Werfen wir einen Blick auf den relevanten Teil der AGB für dieses Forum, die eine sehr gängige Formulierung verwenden:
Sie können nicht alle möglichen hypothetischen Situationen erfinden und dann Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Rechtsprechung ziehen. Aber ja, das ist auch mein Hobby. Also
Ich bin kein Anwalt (IANAL), aber wenn es schädlich für die Menschheit ist, ist es wahrscheinlich illegal, daher würde ich vorschlagen, zu versuchen, es durch die EU-Richtlinie 2000/31/EG entfernen zu lassen.
Sie müssen nicht auf illegale Inhalte überwachen, aber sobald Sie sie darauf hinweisen, dass sie etwas Illegales hosten, sollten sie es entfernen.
Vielen Dank nochmals für die detaillierten Hinweise.
Lassen Sie uns spezifischer werden:
Wenn ich eine (damals gut begründete) Empfehlung für ein Produkt mit Fluorid abgegeben habe und nun zu der (weltweit nicht so stark vertretenen) Überzeugung gelange, dass meine Argumente, meine Schlussfolgerungen und meine wissenschaftlichen Interpretationen) falsch waren (und ich bin mir nun sicher, dass sie falsch waren/sind), dann sollte ich eigentlich die Möglichkeit als Urheber dieser Meinung (die mir damals aus meiner Überzeugung heraus gerechtfertigt erschien) haben, diesen Beitrag zurückzuziehen (und dessen weitere Verbreitung zu stoppen).
Gehen wir weiterhin davon aus, dass mein damaliger Beitrag eine Schöpfung im Sinne des Urheberrechts ist/war.
Hinweis: Es muss sich nicht zwangsläufig um eine Schöpfung (Post) handeln, die rechtswidrig war. Selbstverständlich könnte ich nun eine Gegendarstellung veröffentlichen. Wenn ich aber (aus welchem Grund auch immer) kein Mitglied mehr dieses Forums bin (oder dort gesperrt wurde), kann ich dies (zumindest dort) nicht mehr tun.
Ich kann verstehen, wie sich Tausende von Beiträgen ansammeln können!
Das ist eine weitere interessante Frage, aber die eigentliche Frage für Sie scheint zu sein, ob das relevante Gesetz Ihnen rückwirkend die Erlaubnis entziehen kann, die Sie dem Forum erteilt haben, Ihre Beiträge zu veröffentlichen. Möglicherweise kommt ein Experte und beantwortet das hier! Oder vielleicht ist es nicht einmal die richtige Frage
Ich bin auch an Ihren Gründen interessiert, an den genauen Bedingungen des Forums, ob Sie ihnen zugestimmt haben, in welchem Land Sie und das Forum sich befinden, ob Ihre Beiträge urheberrechtlich geschützte Werke sind usw.
Also, ich bin kein Anwalt (IANAL) und das hier wird wirklich hypothetisch, aber ich glaube, dass das Gericht entscheiden würde, ob die Suspendierung rechtswidrig war und/oder ob die Veröffentlichung einer Gegendarstellung woanders (viel) weniger wirksam wäre. Wenn eine dieser Fragen mit Ja beantwortet würde, vermute ich, dass sie Ihnen erlauben würden, eine Gegendarstellung im Forum zu veröffentlichen.
Ich glaube nicht, dass Ihnen die Möglichkeit gewährt würde, den Beitrag zurückzuziehen.
Fun Fact: Wussten Sie, dass der Erfinder von verbleitem Benzin derselbe ist, der FCKW als Kältemittel erfunden hat? Er wurde für diese Erfindungen hoch ausgezeichnet und respektiert. Später wurde er als jemand bezeichnet, der „mehr nachteilige Auswirkungen auf die Atmosphäre hatte als jeder andere einzelne Organismus in der Geschichte der Erde“.
Die grundlegende Idee des Urheberrechts ist der Schutz des Eigentumsrechts (und auch des Verwertungsrechts) des Schöpfers. Im Gegensatz zum Markenrecht und Patentrecht ist keine Registrierung (und Bezahlung) erforderlich. Das Urheberrecht gilt automatisch.
Es kann und darf aber (meiner Meinung nach) nicht sein, dass ich aufgrund dessen (also aufgrund dieser möglicherweise unmoralischen AGBs) gezwungen werde, meine Aussagen lebenslang (und darüber hinaus) veröffentlicht zu sehen. Da ich den ursprünglichen Beitrag nicht mehr entfernen kann.